AGB des Partnerprogramms der seguras Media GmbH & Co. KG


Stand 22.05.2018

§ 1 Einverständniserklärung

1.1. Mit der Bewerbung zum Partnerprogramm erklärt der Kooperationspartner, nachfolgend „Partner“ genannt, dass

  • er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • die bei der Registrierung angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind
  • er/sie die Partnerprogramm-AGB der seguras Media GmbH & Co. KG, nachfolgend „seguras“ genannt, anerkennt
  • er/sie Änderungen bezüglich seiner angegebenen Daten seguras unverzüglich mitteilt
  • die Zugangsdaten zum Partnerprogramm von seguras vertraulich behandelt und keinem Dritten zugänglich gemacht werden

1.2. seguras behält sich das Recht vor, Bewerbungen zum Partnerprogramm ohne jegliche Begründung abzulehnen.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Bewerbung spezieller Produkte. Der Partner erhält für Kundenanfragen, die aufgrund seiner direkten Werbung zustande gekommen sind, eine erfolgsabhängige Vergütung von seguras.

2.2. Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen
Handelsvertretervertrag zwischen beiden Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.

§ 3 Datenschutz

3.1. Die Auflagen der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind zu beachten.

§ 4 Werbemittel

4.1. seguras stellt dem Partner eine Auswahl an Werbemitteln kostenlos zur Verfügung. Die korrekte technische Einbindung auf den Werbeplätzen des Partners liegt in der Verantwortung des Partners selbst. Ohne eine korrekte Einbindung kann keine Vergütung garantiert werden.

4.2. Die Inhalte und das Layout der zur Verfügung gestellten Werbemittel unterliegen dem geltenden Urheberrecht und sind ausschließlich im Rahmen der hier ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.

4.3. Die Werbemittel dürfen nur auf den von seguras freigegebenen Werbeplätzen genutzt werden. Dem Partner ist jedwede Veröffentlichung von Werbemitteln an einem anderen Ort untersagt.

§ 5 Haftung für die Inhalte von Werbeplätzen

5.1. Der Partner versichert, dass seine Werbeplätze, auf denen sich Hinweise, Erläuterungen, Werbemittel oder Links zu seguras befinden, alle rechtlich geforderten Daten/Komponenten zur Anbieterkennzeichnung aufweisen und weder gegen das deutsche Recht noch gegen die guten Sitten verstoßen.

5.2. Dem Partner ist es nicht gestattet, unlautere Werbung im Namen von seguras zu betreiben (wie z.B. falsche Versprechungen oder Spam-Mailings). Ebenfalls nicht gestattet ist der Einsatz der Werbemittel auf Internetseiten oder in Newslettern, die nachstehend beschriebene Inhalte aufweisen oder auf Internetseiten mit diesen Inhalten verweisen: Gewaltverherrlichung, Waffen, Drogen, Erotik, Pornographie, strafrechtsverletzende Inhalte, diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen betreffend Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung.

5.3. seguras haftet nicht für Form oder Inhalt von Werbeplätzen des Partners, auf denen sich Hinweise, Erläuterungen, Werbemittel oder Links zu seguras befinden und distanziert sich hiermit ausdrücklich von sämtlichen Inhalten der Werbeplätze der Partner. Jeder Partner ist für die Inhalte und Formen seiner Werbeplätze selbst verantwortlich. seguras behält sich das Recht vor, für den Fall, dass sie mit Form oder Inhalt der Werbeplätze des Partners nicht einverstanden ist, den Kooperationsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche rechtlichen und technischen Verbindungen zu diesem Partner unverzüglich zu beenden. Darüber hinaus stellt der Partner seguras von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten frei, die Dritte gegenüber seguras aufgrund von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese Nutzungsbedingungen erheben. Dies gilt ebenso im Falle einer Außenhaftung als Mitstörer.

5.4. Bei fehlerhafter Einbindung der Werbemittel und einem daraus resultierendem Schaden für seguras (wie beispielsweise einem Serverausfall), haftet der Partner.

§ 6 Haftungsbeschränkung

6.1. seguras übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, die durch den Kunden oder den Partner eingegeben worden sind.

6.2. seguras haftet ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten sowie für Schäden, die durch die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten entstanden sind. Jede Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinaus gehende Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

6.3. seguras haftet nicht für die Erreichbarkeit des Partners, beziehungsweise dessen Werbeplätze, im Internet, sowie für Serverausfälle oder andere Ausfälle der Verbindungen zum Partnerprogramm.

§ 7 Vergütung

7.1. Der Partner erhält für die Vermittlung von vollständigen Kundenanfragen an seguras grundsätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung, sofern sie nicht storniert werden und kein Missbrauch im Sinne von § 8 vorliegt. Eine Übersicht der Stornobedingungen ist im internen Bereich in der jeweiligen Partnerprogrammbeschreibung zu finden. Die Höhe der Vergütung ist produktabhängig. Neben dieser Vergütung besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten, etc.

7.2. Nach Eingang der Kundenanfragen bei seguras werden diese zunächst ohne Prüfung in die Statistik übernommen und zur Gutschrift vorgemerkt. Diese Vormerkung bedeutet noch keinen Anspruch auf Vergütung eines Geldbetrages. Die eigentliche Gutschrift erfolgt erst nach Überprüfung der oben genannten Voraussetzungen. Es findet eine wöchentliche Abrechnung und Gutschrifterteilung statt. Die erstellte Gutschrift gilt nach drei Tagen ab Zustellung als anerkannt. Stornierungen werden bei der nächsten Abrechnung verrechnet und gegebenenfalls per Lastschrift eingezogen.

7.3. Voraussetzung für eine Auszahlung ist grundsätzlich eine Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Kooperationsvertrages.

7.4. Sollte fälschlicherweise eine Auszahlung ohne Bestätigung erfolgen, ist seguras zur Rückforderung berechtigt.

§ 8 Bedingungen für die Partner

8.1. Sämtliche Kundenanfragen erfolgen stets ohne eine Vorteilsgewährung oder eine Gegenleistung des Interessenten. Die Werbemittel von seguras dürfen nicht in Zusammenhang mit irgendeiner Art von Gewinnspielen stehen.

8.2. Alle Kundenanfragen dürfen nur online und nur direkt durch den jeweiligen Interessenten erfolgen. Das heißt, die Daten der Interessenten dürfen nicht erfragt und gesammelt, sowie danach durch den Partner oder beauftragte Personen (Callcenter u.ä.) eingegeben werden.

8.3. Dem Partner ist es insbesondere untersagt eine Vergütung dadurch zu erlangen, dass er selbst oder durch Dritte, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Kundenanfragen erzeugt:

8.3.1. Vortäuschung von Kundenanfragen, die in der Realität nicht stattgefunden haben, beispielsweise durch die unberechtigte Angabe fremder, falscher oder nicht existierender Daten.

8.3.2. Verwendung von Werbemitteln die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der von seguras vorgegebenen Form und/oder Größe anzeigen.

8.3.3. Verwendung von für seguras rechtlich geschützten Begriffen, beispielsweise in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltung oder der Bewerbung der Werbeflächen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch seguras.

8.4. Der Partner ist verpflichtet, ausschließlich nach Absprache die durch seguras zur Verfügung gestellten und freigegebenen Werbemittel zu verwenden. Diese Werbemittel dürfen weder verändert, noch für andere Partnerprogramme oder andere Werbeleistungen benutzt werden. Auszeichnungen, Prüfsiegel (z.B. TÜV-Nord) und Zertifikate dürfen ausdrücklich nur nach schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Nach Ende des partnerschaftlichen Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Partner, die Werbemittel nicht weiter zu verwenden und sie komplett zu entfernen. Jede Ausnahme von diesen Grundsätzen ist nur mit schriftlicher Genehmigung von seguras zulässig.

8.5. Beim E-Mail-Marketing ist das Verbot der Zusendung unerwünschter Werbung („Spam“) zu beachten. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails mit Werbeinhalten ist untersagt. Vor der Versendung von E-Mails ist daher das Einverständnis aller jeweiligen Empfänger per „Double-Opt-In“-Verfahren einzuholen. Bei diesem Verfahren erfolgt die Eintragung eines Users in einer Verteilerliste erst dann, wenn ihm nach erfolgter Eintragung für einen Dienst des Kooperationspartners ein Bestätigungslink zugesandt wurde und der User diesen Link selbst angeklickt hat. Der Kooperationspartner hat diesen Nachweis, dass der User der Zusendung von Werbemails ausdrücklich zugestimmt hat (beispielsweise durch Speicherung der IP-Adresse des Users bei Bestätigung inklusive Timestamp), auf Anforderung von seguras hin schriftlich zu erbringen.

8.6. Alle angenommen Kundenanfragen werden ausschließlich seguras überlassen. Jede Form der Weitergabe oder Zweitverwertung ist untersagt und führen zum Anspruch auf Schadensersatz.

8.7. Der Partner verpflichtet sich im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Bedingungen

8.7.1. seguras von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen seguras, aus vom Partner zu vertretenden Gründen, geltend machen.

8.7.2. sämtliche Kosten zu erstatten, die seguras zur Abwehr dieser Ansprüche entstehen, soweit diese Kosten auf Maßnahmen beruhen, die seguras zur Zeit der Veranlassung für erforderlich halten durfte.

8.7.3. seguras bei der Verteidigung dieser Fälle durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und Informationen zu unterstützen

8.7.4. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine von seguras nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vor Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

8.8. Gesetzliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche von seguras gegen den Partner werden durch die vorgenannten Bestimmungen nicht berührt.

§ 9 Kündigung

9.1. Die Laufzeit des Kooperationsvertrages ist unbegrenzt und kann durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und wird mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende wirksam.

9.2. Jede Form des Verstoßes gegen die hier genannten Bedingungen führt zu einer sofortigen Sperre des Partner-Kontos. Innerhalb eines Monats nach der Sperrung kann in Textform Widerspruch eingereicht werden, um den Sachverhalt zu klären. Kann der Sachverhalt nicht zu Gunsten des Partners geklärt werden, wird seguras die Kündigung aussprechen. Für missbräuchlich herbeigeführte Geschäftsabschlüsse besteht kein Vergütungsanspruch des Partners.

9.3. Nach Ende des partnerschaftlichen Vertragsverhältnisses wird das Account-Konto des Partners deaktiviert und der Partner ist verpflichtet, unverzüglich alle Links und Werbemittel von seguras auf seinen Werbeplätzen zu entfernen und diese nicht weiter zu verwenden.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder auch abtrennbare Teile der unwirksamen Bestimmung davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Teile gilt eine solche Regelung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich zulässigen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie den Interessen der Beteiligten am nächsten kommt. Diese Vorgehensweise gilt auch für eventuelle Regelungslücken in diesen Nutzungsbedingungen.

10.2. Das durch diese Nutzungsbedingungen geregelte Nutzungsverhältnis unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Leistungs- und Erfüllungsort ist 27616 Beverstedt. Gerichtsstand ist 27607 Geestland.

10.3. seguras behält es sich vor, diese AGB sowie andere Bedingungen und Informationen ohne die Angabe von Gründen, neu zu regeln, zu ändern oder zu ergänzen. Der Partner erhält vor Änderung der Bedingungen eine Information per E-Mail und alle Partner sind gleichzeitig verpflichtet, diese Nutzungsbedingungen regelmäßig auf Neuerungen und Änderungen hin zu überprüfen. Eventuell geänderte Bedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung durch seguras in Kraft.

 

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